Wann benötige ich eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen das Recht, Sie in bestimmten Situationen zu vertreten und Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Wenn noch kein Vertrag der zu vertretenden Person mit der Telekom besteht, benötigen Sie als vertretende Person eine Vollmacht. Zusätzlich brauchen Sie auch die eigenen Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass mit Adressbescheinigung, ggf. Aufenthaltsbescheinigung) und die der Vollmacht gebenden Person.

Besteht bereits ein Vertrag der zu vertretenden Person, müssen Sie sich in der Regel nur authentifizieren. Es kann jedoch erforderlich werden, dass Sie eine Vollmacht vorlegen müssen. Dies trifft z. B. zu, wenn Sie Änderungen am Vertrag mit finanziellen Auswirkungen (Umzug, Vertragsverlängerung, Produktwechsel etc.) vornehmen wollen und sich nicht ausreichend authentifizieren können.

Hinweis: Für Prepaid-Verträge werden keine Vollmachten akzeptiert. Das gilt auch dann, wenn die bevollmächtigte Person ein Ehepartner ist.

Das muss eine Vollmacht enthalten

  • eindeutige Angaben zur Vollmacht gebenden Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Firmenname/Anschrift bei juristischen Personen)
  • eindeutige Angabe zur bevollmächtigten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)
  • Angaben zum Umfang der Bevollmächtigung 
  • ggf. Beschränkungen der Vollmacht (inhaltlich oder zeitlich)
  • Datum und Unterschrift der Vollmacht gebenden Person
  • bei Vollmachten für juristische Personen: Unterschrift von gesetzlich vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführern, Prokuristen)