Warum muss ich einen Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrag genehmigen?

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) § 54 sind wir als Telekom verpflichtet, Sie vor Vertragsabschluss über die Vertragsinhalte zu informieren. 
Nach Erhalt der sogenannten vorvertraglichen Informationen (VVI) sowie einer Vertragszusammenfassung (VZF) müssen Sie den Vertrag genehmigen.

So genehmigen Sie einen Vertrag
In einem Verkaufsgespräch (telefonisch oder im Telekom Shop), werden Ihnen die Dokumente vorab ausgehändigt oder per E-Mail zugesendet.
Schließen Sie einen Vertrag online ab, wird Ihnen ein Download-Link zur Verfügung gestellt. Hierüber können Sie die Dokumente einsehen und speichern. Die Auftragserteilung erfolgt über den Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen".

Genehmigung nachträglich erteilen
In seltenen Fällen können wir Ihnen die nötigen Unterlagen erst nach Ihrer Auftragserteilung zukommen lassen. Erhalten Sie bspw. bei Klick auf den Download-Link die Fehlermeldung "Das Dokument konnte nicht geladen werden", besteht ein technischer Fehler. Wir senden Ihnen daraufhin per E-Mail ein Genehmigungsschreiben zu.

Vertrag wird nicht genehmigt
Erfolgt die Genehmigung auch nach der zweiten Erinnerung nicht, wird der Vertragsabschluss rückgängig gemacht. Im Falle eines Tarifwechsels oder einer Vertragsverlängerung wird der Ursprungstarif wiederhergestellt. 
Wenn Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses ein Gerät (z. B. Smartphone oder Tablet) erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, dieses an uns zurückzusenden. Bereits gezahlte Preise werden Ihnen im Anschluss gutgeschrieben.